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Schriften: barrierefrei ausgezeichnet
Freitag, 1. März 2019
Damit Hilfsmittel wie Screenreader ausgelesen werden können, muss eine eindeutige Zuordnung zum Unicode-Zeichen vorhanden sein. Wird beispielsweise ein Eurozeichen „€“ verwendet, sollte es als Unicode-Zeichen eingefügt werden. Dann wird es automatisch von z. B. Screenreadern erkannt. Hinter einer Euro-Zeichen-Grafik müsste dann wieder ein Alternativtext hinterlegt werden.
Diese Grafik verdeutlicht anhand der Schrift Meta, welche Parameter zur Barrierefreiheit erfüllt werden.
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Für Menschen mit Leseschwäche oder Sehbehinderungen helfen manchmal aber auch ausgewählte Schriften, die das Lesen vereinfachen. Die britische Foundry Fontsmith hat dazu ein Schrift entwickelt, die speziell für Menschen mit Lernschwierigkeiten ausgerichtet ist.